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Presse

Corona-Arbeitsschutzverordnung
Unternehmen müssen Tests anbieten.

Durch eine Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung durch die Bundesregierung vom 13.04.2021, sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/unternehmen-muessen-tests-anbieten-1888764

RTL-Beitrag