
Corona-Arbeitsschutzverordnung
Unternehmen müssen Tests anbieten.
Durch eine Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung durch die Bundesregierung vom 13.04.2021, sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/unternehmen-muessen-tests-anbieten-1888764

Aktuelle BfArM – Liste für Laientests
https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html
RTL-Beitrag